Unsere Beitragsstufen im Überblick
Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr und für jedes Kalenderjahr der Mitgliedschaft ein Jahresbeitrag erhoben, der nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelt ist. Auch bei unterjährigem Beitritt ist stets der volle Jahresbeitrag zu entrichten. Im Beitrittsjahr sind die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag, im Falle rückwirkenden Beitritts alle Jahresbeiträge für die zurückliegende Zeit, sofort zu entrichten. Folgebeiträge sind bis zum 31. Januar eines jeden Jahres zu zahlen.
Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag anhand unserer Beitragsordnung berechnen. Generell kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 79 € hinzu.
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Der Mitgliedsbeitrag ist ein Festpreis für die Erstellung Ihrer Steuererklärung und enthält folgende weitere LeistungenLeistungen.
Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen.
Den genauen Betrag ermittelt Ihre Beraterin oder Ihr Berater anhand der Beitragsordnung.
Details zur genauen Berechnung und Fragen rund um den Betrag finden Sie auf der Seite Beiträge.
Generell kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 79 Euro hinzu.
Unser Mitgliedsbeitrag ist Ihr Steuervorteil, denn einen Teil bekommen Sie vom Finanzamt erstattet.
Die ideale Lösung für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre!
Sie können Ihre steuerlichen Fragen stets mit uns klären;
die ganzjährige Steuerberatung ist in Ihrem Jahresmitgliedsbeitrag enthalten.
Welche Steuerermäßigung ist für Sie möglich? Wir sichten Ihre Unterlagen, stellen die entsprechenden Anträge und holen steuerlich das Beste raus.
Bei uns sind Sie keine „Nummer”: Unsere Berater berücksichtigen steuerlich Ihre persönlichen Lebensumstände und Ihre Zukunftspläne.
Wir kämpfen uns durchs Papier! Wir machen Ihre Steuererklärung, ermitteln Ihr voraussichtliches Steuerergebnis und prüfen den Steuerbescheid.
Die Kontakte mit dem Finanzamt können nervenaufreibend sein. Damit ist Schluss: Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Finanzamt.
… und das Ganze zu einem günstigen Festpreis!
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Einmalige Aufnahmegebühr
59 €
99 €
129 €
149 €
169 €
199 €
229 €
259 €
289 €
319 €
349 €
379 €
499 €
599 €
15 €
bis 15.000 €
bis 30.000 €
bis 40.000 €
bis 50.000 €
bis 70.000 €
bis 80.000 €
bis 90.000 €
bis 100.000 €
bis 120.000 €
bis 140.000 €
bis 160.000 €
bis 170.000 €
bis 180.000 €
über 180.000 €
* Bemessungsgrundlage des Mitglieds sind die Bruttojahreseinnahmen aus sämtlichen Einkunftsarten,
sowie Zulagen, Lohnersatzleistungen und sonstige steuerfreie Einnahmen.
Die Aufnahmegebühr entfällt für alle, die Mitglied oder Kunde unserer Kooperationspartner sind.
* Bemessungsgrundlage des Mitglieds sowie seines Ehegatten sind die Bruttojahreseinnahmen aus sämtlichen Einkunftsarten,
sowie Zulagen, Lohnersatzleistungen und sonstige steuerfreie Einnahmen.
Die Aufnahmegebühr entfällt für alle, die Mitglied oder Kunde unserer Kooperationspartner sind.
Wir erstellen die Einkommenssteuererklärung für Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Studenten, Pensionäre, Rentner und Vermieter nach § 4 Nr. 11 StBerG. Auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünften sowie sogenannten sonstigen Einnahmen wie beispielsweise Unterhaltszahlungen beraten wir Sie gerne.
Selbstständige, Gewerbetreibende und Arbeitsnehmer mit Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit dürfen wir leider nicht beraten.
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und nach Terminvereinbarung
Pause: 12:00 – 13:00 Uhr