Unsere Beitragsstufen im Überblick
Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr und für jedes Kalenderjahr der Mitgliedschaft ein Jahresbeitrag erhoben, der nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelt ist. Auch bei unterjährigem Beitritt ist stets der volle Jahresbeitrag zu entrichten. Im Beitrittsjahr sind die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag, im Falle rückwirkenden Beitritts alle Jahresbeiträge für die zurück liegende Zeit, sofort zu entrichten. Folgebeiträge sind bis zum 31. Januar eines jeden Jahres zu zahlen.
Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag anhand unserer Beitragsordnung berechnen. Generell kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 69 € hinzu.
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Der Mitgliedsbeitrag ist ein Festpreis für die Erstellung Ihrer Steuererklärung und enthält folgende weitere LeistungenLeistungen.
Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen.
Den genauen Betrag ermittelt Ihre Beraterin oder Ihr Berater anhand der Beitragsordnung.
Details zur genauen Berechnung und Fragen rund um den Betrag finden Sie auf der Seite Beiträge.
Generell kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 69 Euro hinzu.
Unser Mitgliedsbeitrag ist Ihr Steuervorteil, denn einen Teil bekommen Sie vom Finanzamt erstattet.
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Einmalige Aufnahmegebühr
59 €
99 €
129 €
149 €
169 €
199 €
229 €
259 €
289 €
319 €
349 €
379 €
499 €
599 €
15 €
bis 15.000 €
bis 30.000 €
bis 40.000 €
bis 50.000 €
bis 70.000 €
bis 80.000 €
bis 90.000 €
bis 100.000 €
bis 120.000 €
bis 140.000 €
bis 160.000 €
bis 170.000 €
bis 180.000 €
über 180.000 €
* Bemessungsgrundlage des Mitglieds sind die Bruttojahreseinnahmen aus sämtlichen Einkunftsarten,
sowie Zulagen, Lohnersatzleistungen und sonstige steuerfreie Einnahmen.
Die Aufnahmegebühr entfällt für alle, die Mitglied oder Kunde unserer Kooperationspartner sind.
* Bemessungsgrundlage des Mitglieds sowie seines Ehegatten sind die Bruttojahreseinnahmen aus sämtlichen Einkunftsarten,
sowie Zulagen, Lohnersatzleistungen und sonstige steuerfreie Einnahmen.
Die Aufnahmegebühr entfällt für alle, die Mitglied oder Kunde unserer Kooperationspartner sind.
Wir erstellen die Einkommenssteuererklärung für Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Studenten, Pensionäre, Rentner und Vermieter nach § 4 Nr. 11 StBerG. Auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünften sowie sogenannten sonstigen Einnahmen wie beispielsweise Unterhaltszahlungen beraten wir Sie gerne.
Selbstständige, Gewerbetreibende und Arbeitsnehmer mit Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit dürfen wir leider nicht beraten.
Montag – Donnerstag
9:00 – 17:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Pause: 12:00 – 13:00 Uhr