Bei uns erledigen Piloten, Flugbegleiter und das Bodenpersonal Ihre Steuererklärung ganz bequem von zu Hause aus.
Bei Lohnlotse kommunizieren Sie mit den Steuerexperten des Lohnsteuerhilfevereins völlig unkompliziert per Telefon, E-Mail, WhatsApp, iCheckliste
oder der Chat-Funktion im Browser.
Dadurch müssen Piloten, Flugbegleiter und das Bodenpersonal nicht immer erst zu einer Filiale des Lohnsteuerhilfevereins fahren und müssen sich nicht an klassische Öffnungszeiten halten.
Lohnlotse ist schnell, kompetent, zuverlässig und günstig.
Wir erstellen Ihre Steuererklärung, beraten Sie über noch offene Fragen und berechnen Ihre Steuererstattung.
Nach Absprache versenden wir Ihre fertige Steuererklärung sicher und zertifiziert an das Finanzamt. Anschließend erhalten Sie den von uns geprüften Steuerbescheid.
Dienstpläne oder Flugstunden-Übersichten mit der iCheckliste übermitteln.
Wir erstellen Ihre Dienstplanauswertung.
Aegean Airlines
Aer Lingus
Air Cargo Germany
airberlin
Augsburg Airways
Austrian Airlines
Blue Wings
CargoLogicAir
Cathay Pacific
Cirrus Airlines
Condor / Condor Berlin
Contact Air
DHL Air UK
easyJet
Etihad Airways
European Air Transport
Eurowings
Germania
Germanwings
Global Supply Systems
Hamburg Airways
Helvetic Airways
LGW
LTU
Lufthansa / Lufthansa Cargo
Lufthansa CityLine
Lufthansa Italia
NIKI
Norwegian Air Shuttle
OLT Express Germay
PrivatAir
Quatar
Sun Air of Scandinavia
Sunexpress
Sunexpress Deutschland
Thomas Cook UK
TUIfly
Tyrolean Airways
Volkswagen Air Service
Wizz Air
XL Airways Germany
Jetzt Steuererklärung online machen lassen:
Wir erstellen Ihre Steuererklärung zum Festpreis
Der Mitgliedsbeitrag ist ein Festpreis für die Erstellung Ihrer Steuererklärung und enthält folgende weitere LeistungenLeistungen.
Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen.
Den genauen Betrag ermittelt Ihre Beraterin oder Ihr Berater anhand der Beitragsordnung.
Details zur genauen Berechnung und Fragen rund um den Betrag finden Sie auf der Seite Beiträge.
Generell kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 69 Euro hinzu.
Unser Mitgliedsbeitrag ist Ihr Steuervorteil, denn einen Teil bekommen Sie vom Finanzamt erstattet.
Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen. Der Mitgliedsbeitrag ist ein Festpreis ohne Zusatzkosten
für die Erstellung Ihrer Steuererklärung und enthält folgende weitere Leistungen. Mit unserem Beitragsrechner können
Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen. Details zur genauen Berechnung und Fragen rund um den Betrag finden Sie auf der Seite Beiträge. Generell kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro hinzu.
Frankfurt-Main (FRA, Deutschland)
München (MUC, Deutschland)
Düsseldorf (DUS, Deutschland)
Berlin, alle Flughäfen (TXL, SXF) (BER, Deutschland)
Hamburg – Airport (HAM, Deutschland)
Stuttgart (STR, Deutschland)
Köln – Bonn (CGN, Deutschland)
Hannover (HAJ, Deutschland)
Nürnberg (NUE, Deutschland)
Bremen (BRE, Deutschland)
Zürich – Kloten (ZRH, Schweiz)
Wien (VIE, Österreich)
Pilot(inn)en und Flugbegleiter(innen) haben wenig Zeit und sind auf der ganzen Welt unterwegs. Auf diesen Umstand haben wir uns spezialisiert. Piloten und Flugbegleiter können mit Lohnlotse e.V. ihre Steuererklärung von jedem Standort auf der Welt erledigen. Unser Team kennt die Besonderheiten der Piloten und Flugbegleiter, um das Maximale aus Ihrer Steuerklärung herauszuholen. Wir ermitteln sämtliche Reisekosten und setzen diese beim Finanzamt durch (insbesondere die “doppelten Fahrten”, Verpflegungspauschalen für die Abwesenheit ab Ihrem zu Hause etc.).
Ebenfalls kennen wir uns mit ausländischen Einkünften, internationaler Besteuerung, den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA -Regelungen),
der sog. 60/40 Regelung, Grenzgängern bestens aus. Auch wissen wir, wie die Besonderheiten von Shuttlern mit ausländischen und inländischen Wohnsitzen, der doppelten Haushaltsführung, den Standby-Unterkünften vor den Finanzämtern richtig erklärt werden müssen, damit die maximale Steuererstattung erzielt werden kann. Besonderheiten, die Beispielsweise beim Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg beachtet werden müssen, sind uns sehr vertraut. Selbstverständlich kennen wir uns u. a. auch mit der Absetzbarkeit vom Homeoffice (Arbeitszimmer) sehr gut aus. Wir wissen, dass viele Finanzämter sich insbesondere bei der Anerkennung des Arbeitszimmers von „normalen“ Flugbegleitern häufig quer stellen. Wir sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Unsere Spezialkenntnisse lassen sich sicherlich zu mehreren Büchern verfassen. Wir möchten Sie aber an dieser Stelle nicht langweilen. Lassen Sie sich einfach von uns betreuen und überzeugen Sie sich selbst, wie bereits sehr viele Ihrer Kollegen.
Als Experten für das Reisekostenrecht verfügen wir über die nötigen Spezialkenntnisse, die wir gerne auch Lokomotivführern, Zugbegleitern, Polizeibeamten, Kraftfahrern und Außendienstmitarbeitern zur Verfügung stellen.
Unsere Leistungen im Überblick:
Wir sind spezialisiert auf Reisekostenrecht
Wir prüfen Ihre aktuelle steuerliche Situation
Wir ermitteln gemeinsam alle Ihre persönlichen Steuervorteile
Wir berücksichtigen Ihre persönliche Lebenssituation (Familienstand, Immobilien, Kapitalanlagen, etc.)
Sie bekommen eine Fristverlängerung bis Ende Februar des nachfolgenden Jahres, d. h. Ihre Abgabefrist endet z. B. am 31.07.2019 – unsere Mitglieder bekommen eine Fristverlängerung bis Ende Februar 2020
Dienstplanauswertung für Piloten, Flugbegleiter und Purser
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und prüfen den Steuerbescheid
Wir erledigen für Sie das Einspruchsverfahren bei fehlerhaften Bescheiden
Werden Sie Mitglied und lassen sich von uns überzeugen!
Seit dem 01.01.2014 gibt es eine neue Gesetzeslage hinsichtlich der Reisekosten, da der Begriff der ersten Tätigkeitsstätte im Gesetz neu geregelt wurde.
Die Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt werden beim fliegenden Personal nun oft abgelehnt und lediglich mit der Entfernungspauschale berücksichtigt.
Auch die Verpflegungsmehraufwendungen werden nicht immer ab Verlassen der Haustüre anerkannt, sondern gemäß der Arbeitgebererstattungen
On-Block – Off-Block.
Wir vertreten weiterhin die Rechtsauffassung, dass das fliegende Personal einen Anspruch auf die vollen Reisekosten hat.
Nach Überprüfung der Rechtsnorm haben wir gute Argumente gefunden, die Reisekosten im Einspruchsverfahren durchzusetzen und haben bis dato einschlägige Erfolge erzielen können.
Wenn Sie an einem Einspruchsverfahren und an unserer Beratung interessiert sind, dann melden Sie sich gerne bei uns!
Bitte beachten Sie die 4-wöchige Einspruchsfrist, sofern Ihr Steuerbescheid bereits ergangen ist!
Wir freuen uns!
Wie möchten Sie mit Ihrem Berater kommunizieren? Ein förmlicher Besuch ist bei Lohnlotse e.V. nicht notwendig.
Wir sind für Sie über WhatsApp, Telefon oder E-Mail erreichbar. Sie wählen Ihre favorisierte Kontaktart.
Montag – Donnerstag
9:00 – 17:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Pause: 12:00 – 13:00 Uhr