Wir bieten eine weltweite Mitgliedschaft und umfassende Beratung, Betreuung und Bearbeitung zum Festpreis mit folgenden Leistungen:
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Unsere Steuerexperten erstellen Ihre Steuererklärung in ca. 1 – 8 Wochen nachdem die Unterlagen vollständig bei uns eingereicht wurden. Sie bekommen dadurch eine unkomplizierte, einfache und schnelle Lösung. Auf unserer Homepage können Sie ein eigenes Online – Konto nutzen. So haben Sie jederzeit und von überall einen Zugriff auf Ihre Steuerunterlagen.
Keine Anfahrt, keine Wartezeiten,
keine Terminvereinbarung
Einfach – weil wir die Steuererklärung für Sie machen
Wir unterstützen Sie beim Zusammenstellen der Belege
Wir ermitteln die voraussichtliche Erstattung oder Nachzahlung
Wir prüfen Ihre aktuelle steuerliche Situation
Wir beraten Sie ganzjährlich in Steuer- und steuernahen Themenbereichen (Steuerplanung- und Steuergestaltung)
Wir berücksichtigen Ihre persönliche Lebenssituation (Familienstand, Immobilien, Kapitalanlagen, etc.)
Wir prüfen den Steuerbescheid
Wir erledigen für Sie das Einspruchsverfahren bei fehlerhaften Bescheiden
Maximale Steuererstattung, wir nutzen alle Steuersparmöglichkeiten
Fristverlängerung bis Ende Februar des nachfolgenden Jahres, d. h. Ihre Abgabefrist endet z. B. am 31.07.2019 – unsere Mitglieder bekommen eine Fristverlängerung bis Ende Februar 2020
Wenn Sie eine Vor-Ort-Beratung wünschen, dann stehen Ihnen unsere Steuerexperten in der Vereinszentrale und unseren Beratungsstellen Ibbenbüren und Rehling zur Verfügung.
Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:
Arbeitnehmer
Beamte
Soldaten
Freiwillig Wehrdienstleistende
Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes
Auszubildende
Pensionäre/Versorgungsempfänger
Rentner
Unterhaltsempfänger
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Einkünften aus Kapitalvermögen wie z. B. Zins- und Dividendeneinnahmen
Sonstigen Einkünften, wie z. B. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von vermietetem Wohneigentum
Allerdings dürfen die Einnahmen aus den drei genannten Einkunftsarten nicht mehr als 18.000 Euro bei Singles und 36.000 Euro bei Ehegatten betragen.
Hat Sie jemand auf Lohnlotse aufmerksam gemacht?
Verraten Sie uns doch einfach dessen Namen. Wenn die Empfehlung von einem Lohnlotse-Mitglied kommt,
erhalten Sie beide eine einmalige Gutschrift von 10 €.
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Montag – Donnerstag
9:00 – 17:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Pause: 12:00 – 13:00 Uhr