Vereinfachte Steuererklärung für Rentner – was dabei zu beachten ist In vier Bundesländern können Rentner und Pensionäre seit Anfang Mai eine vereinfachte Steuererklärung einreichen. Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen bieten eine „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ an, die nur aus zwei Seiten besteht. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V. erläutert, worauf die Senioren hierbei achten müssen.Weiterlesen









