Mit Beginn des Jahres sind bei der Einkommensteuer und Sozialversicherung zahlreiche Neuregelungen in Kraft getreten. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) erläutert die wichtigsten Änderungen für Arbeitnehmer, Familien und Ruheständler. Höherer Grundfreibetrag und Abbau der kalten Progression Der Grundfreibetrag erhöht sich um 168 Euro auf 9.168 Euro pro Person und Jahr. Für Ehe- und Lebenspartner,Weiterlesen