Steuerliche Änderung zum Kindergeld – Erfolg der Arbeit des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine Kindergeld, das seit 2018 wegen verspäteter Beantragung nicht mehr an die Kindergeldberechtigten ausgezahlt werden darf, wird künftig nicht mehr bei der Berechnung des Kinderfreibetrages negativ berücksichtigt. Das hat der Deutsche Bundestag am 6. Juni 2019 beschlossen. Diese Änderung erfolgte auf Initiative des Bundesverbandes LohnsteuervereineWeiterlesen









