Erste Tätigkeitsstätte bei einem befristeten Beschäftigungsverhältnis BFH – Urteil vom 10.4.2019, VI R 6/17 Bei einem befristeten Beschäftigungsverhältnis kommt eine unbefristete Zuordnung i.S. des § 9 Abs. 4 Satz 3 1. Alternative EStG zu einer ersten Tätigkeitsstätte nicht in Betracht. War der Arbeitnehmer im Rahmen eines befristeten Arbeits- oder Dienstverhältnisses bereits einer ersten Tätigkeitsstätte zugeordnetWeiterlesen









