Das Jahr 2025 bringt für die Steuerpflichtigen zahlreiche Änderungen. Jana Bauer, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) hat die für Arbeitnehmer und Rentner im Steuer- und Sozialversicherungsrecht einschlägigen Änderungen zusammengefasst: 1. Höherer Grundfreibetrag und Abbau der kalten Progression Der Grundfreibetrag steigt um 312 Euro auf 12.096 Euro für Alleinstehende und auf 24.192 Euro für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner, dieWeiterlesen