Steuerpflichtige mit einem geringen Jahreseinkommen zahlen meist keine Einkommensteuer und können sich auch von der Abgeltungsteuer befreien lassen, indem sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragen. Die NV-Bescheinigung gilt meist für drei Jahre und wird dann erteilt, wenn abzusehen ist, dass in dem Jahr keine Einkommensteuer anfällt. Wird diese Bescheinigung bei der Bank oder SparkasseWeiterlesen









