Behinderte Menschen können für höheren Aufwand, der ihnen im Alltag aufgrund ihrer Einschränkungen entsteht, die Einkommensteuer mindernde Pauschbeträge geltend machen. Die Höhe der Behindertenpauschalen richtet sich nach dem vom Versorgungsamt festgestellten Behinderungsgrad. Allerdings gilt eine wesentliche Einschränkung. Bei einem Behinderungsgrad von weniger als 50 Prozent werden die Pauschalen in der Regel nur gewährt, wenn eineWeiterlesen









