Nach dem Ende des Lockdown nutzen wieder viele Schüler und Studenten die Ferien, um sich etwas dazu zu verdienen. Kurzfristige Beschäftigung „Arbeiten Schüler oder Studenten lediglich in den Schul- bzw. Semesterferien, handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung. Exakte Voraussetzung dafür ist grundsätzlich, dass entweder verteilt übers Jahr nicht mehr als 70 Tage gearbeitet wirdWeiterlesen