Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer einer Flugbegleiterin BFH – Urteil vom 3.4.2019, VI R 46/17 NV: Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Unerheblich ist, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die Tätigkeit erforderlich ist. Für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen genügt die VeranlassungWeiterlesen