Höherer Grundfreibetrag und Abbau der kalten Progression Der Grundfreibetrag steigt um 240 Euro auf 9.408 Euro pro Person und Jahr. Für Ehe- und Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gilt der doppelte Betrag. Bis zu dieser Höhe bleibt Einkommen vollständig steuerfrei. Außerdem wird der Steuertarif zum Abbau der kalten Progression verändert. Durch diese GesetzesänderungenWeiterlesen