Piloten und Flugbegleiter*innen führen einen anspruchsvollen Beruf aus, der oft mit hohen beruflichen Ausgaben verbunden ist. Bei der Steuererklärung können viele dieser Ausgaben als Werbungskosten geltend gemacht werden, wodurch die steuerliche Belastung erheblich gesenkt werden kann. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Arten von Werbungskosten, die für Menschen in der Luftfahrtbranche relevant sein könnten, und gibt praktische Tipps zur korrekten Erfassung und Einreichung.
Definition von Werbungskosten
Werbungskosten sind Ausgaben, die direkt mit der beruflichen Tätigkeit verbunden sind. Für Piloten und Flugbegleiter*innen bedeutet dies, dass alle Kosten, die durch den Beruf entstehen und nicht vom Arbeitgeber erstattet werden, möglicherweise steuerlich absetzbar sind. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Aus- und Weiterbildungen, Berufskleidung, Reisekosten und Arbeitsmittel.
Typische Werbungskosten für Piloten und Flugbegleiter
Berufskleidung und Uniform
Eine der häufigsten absetzbaren Ausgaben ist die Berufskleidung. Uniformen, die speziell für den Dienst verwendet werden, können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Auch die Reinigungskosten dieser Kleidungsstücke sind absetzbar, sofern sie nicht vom Arbeitgeber übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Kleidung ausschließlich beruflich genutzt wird und nicht im Alltag getragen werden kann.
Fort- und Weiterbildung
Piloten und Flugbegleiter*innen müssen regelmäßig Schulungen und Trainings absolvieren, um ihre Lizenzen zu erhalten oder zu erweitern. Die Kosten für solche Weiterbildungen, wie Trainingsflüge, Simulatorstunden oder Sicherheitskurse, sind steuerlich absetzbar. Auch Kosten für Lehrmaterialien, Seminargebühren und Prüfungsgebühren können angegeben werden. Wichtig ist, dass die Weiterbildung im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.
Reisekosten
Beruflich bedingte Reisen, wie Dienstflüge, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwand, können ebenfalls geltend gemacht werden. Sollte der Arbeitgeber diese Kosten nicht vollständig erstatten, können Piloten und Flugbegleiter*innen die Differenz in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben. Hierbei ist besonders auf die korrekte Erfassung durch ein Fahrtenbuch oder andere Reisekostenaufstellungen zu achten.
Arbeitsmittel
Viele Arbeitsmittel, die im Beruf benötigt werden, sind steuerlich absetzbar. Für Piloten könnte dies Ausrüstung wie Flugkarten, Navigationsgeräte oder Spezialliteratur sein. Flugbegleiter*innen können Kosten für beruflich genutzte Taschen, Zubehör oder Kommunikationsmittel angeben. Auch Ausgaben für Computer, Tablets oder Smartphones, die überwiegend beruflich genutzt werden, gehören zu den absetzbaren Kosten.
Telefon- und Internetkosten
Piloten und Flugbegleiter*innen nutzen oft private Telefon- und Internetanschlüsse für berufliche Kommunikation oder zur Organisation von Dienstplänen. Diese Kosten können anteilig geltend gemacht werden, sofern sie nachweislich beruflich genutzt werden. Eine detaillierte Aufstellung der beruflichen Nutzung ist hierfür empfehlenswert.
Fahrtkosten
Die Anreise zum Flughafen, insbesondere wenn dieser nicht in der Nähe des Wohnorts liegt, kann erhebliche Kosten verursachen. Diese können als Fahrtkosten abgesetzt werden, entweder pauschal oder durch Nachweis der tatsächlichen Ausgaben. Sollte ein eigener PKW genutzt werden, sind auch die Kosten für Benzin, Wartung und Abschreibung relevant.
Besondere Ausgaben
Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung
Piloten und Flugbegleiter*innen, die ihren Hauptwohnsitz an einem Ort haben, jedoch aufgrund ihrer Arbeit eine Zweitwohnung in der Nähe ihres Einsatzflughafens benötigen, können die damit verbundenen Kosten als Werbungskosten geltend machen. Dazu gehören Miete, Nebenkosten und Umzugskosten.
Kosten für Gesundheitsvorsorge
Angesichts der hohen körperlichen und psychischen Belastungen des Berufs können auch Kosten für spezielle Gesundheitsmaßnahmen, wie medizinische Untersuchungen oder Stressbewältigungsprogramme, unter bestimmten Umständen absetzbar sein.
Tipps zur korrekten Erfassung und Einreichung
- Belege sammeln: Alle Ausgaben müssen durch Belege nachgewiesen werden. Daher ist es wichtig, Rechnungen, Quittungen und andere Nachweise sorgfältig aufzubewahren.
- Aufstellungen führen: Eine detaillierte Aufstellung der beruflich bedingten Ausgaben erleichtert die Erstellung der Steuererklärung.
- Beratung nutzen: Ein*e Steuerberater*in kann helfen, alle möglichen Werbungskosten zu identifizieren und korrekt anzugeben.
- Fristen einhalten: Die Steuererklärung muss innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist eingereicht werden, um mögliche Rückerstattungen zu erhalten.
Fazit
Piloten und Flugbegleiter*innen haben zahlreiche Möglichkeiten, ihre beruflichen Ausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen. Eine sorgfältige Erfassung und Einreichung der Werbungskosten kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen. Es lohnt sich, Zeit und Mühe in die Dokumentation der Aufwendungen zu investieren und gegebenenfalls fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese steuerliche Optimierung trägt dazu bei, die finanzielle Belastung des anspruchsvollen Berufs zu reduzieren.
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