Steuererklärung: Neubauabschreibung und Sonderabschreibung optimal nutzen
Wie Sie durch gezielte Abschreibungen Ihre Steuerlast beim Neubau deutlich senken
Einleitung: Steuerliche Vorteile beim Neubau clever ausschöpfen
Der Bau eines neuen Hauses oder einer Eigentumswohnung ist nicht nur eine große Investition, sondern bietet auch zahlreiche steuerliche Möglichkeiten, die oft unterschätzt werden. Wer sich mit den Themen „Neubauabschreibung“ und „Sonderabschreibung“ beschäftigt, kann seine Steuererklärung gezielt optimieren und bares Geld sparen. In diesem Blogbeitrag erklären wir, wie Sie diese Abschreibungsmodelle richtig nutzen und welche Voraussetzungen gelten.
Was versteht man unter Neubauabschreibung?
Die Neubauabschreibung, auch als Absetzung für Abnutzung (AfA) bekannt, ist ein steuerlicher Vorteil für Immobilienbesitzer, die neu gebaute Objekte vermieten. Dabei können die Herstellungskosten über einen festgelegten Zeitraum abgeschrieben werden. Für Wohngebäude, die nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellt wurden, beträgt die lineare Abschreibung meist 3% pro Jahr über 33 Jahre. Das bedeutet: Jährlich können 3% der Baukosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Die Sonderabschreibung: Extra-Steuervorteil für den Neubau
Zusätzlich zur regulären Neubauabschreibung gibt es die Möglichkeit der Sonderabschreibung. Diese gilt für bestimmte neu gebaute Mietwohnungen, die bestimmte energetische und bauliche Standards erfüllen und innerhalb eines festgelegten Zeitraums fertiggestellt werden. Mit der Sonderabschreibung können in den ersten vier Jahren nach Fertigstellung bis zu 5% der Herstellungskosten zusätzlich zur regulären AfA abgeschrieben werden. Das ergibt einen erheblichen steuerlichen Vorteil, insbesondere für Investoren und Kapitalanleger.
Voraussetzungen für Sonderabschreibungen beim Neubau
- Das Objekt muss nach dem Stichtag fertiggestellt worden sein (meist 2023 oder später).
- Die Immobilie muss dauerhaft der Vermietung dienen.
- Bestimmte energetische Standards müssen erfüllt werden (z.B. KfW-Effizienzhaus).
- Die Baukosten dürfen einen bestimmten Höchstbetrag pro Quadratmeter nicht überschreiten.
Prüfen Sie vor der Beantragung, ob Ihre Immobilie alle Anforderungen erfüllt, um die Sonderabschreibung in Ihrer Steuererklärung nutzen zu können.
Steuererklärung richtig ausfüllen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Herstellungskosten ermitteln: Sammeln Sie alle Rechnungen und Belege rund um den Neubau.
- AfA-Betrag berechnen: Teilen Sie die Herstellungskosten durch die Abschreibungsdauer (z.B. 33 Jahre bei 3%).
- Sonderabschreibungen prüfen: Ermitteln Sie, ob Sie die zusätzlichen 5% für die ersten vier Jahre ansetzen dürfen.
- Eintrag in der Steuererklärung: Tragen Sie die Beträge im Formular „Anlage V“ (Vermietung und Verpachtung) ein.
- Nachweise beilegen: Fügen Sie alle relevanten Dokumente bei, um Nachfragen vom Finanzamt zu vermeiden.
Fazit: Mit Neubauabschreibung und Sonderabschreibung Steuern sparen
Die Kombination aus Neubauabschreibung und Sonderabschreibung bietet Immobilienbesitzern attraktive Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken und das eigene Vermögen zu mehren. Wer die Voraussetzungen kennt und die Steuererklärung korrekt ausfüllt, profitiert von erheblichen finanziellen Vorteilen.
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