Bisher ist noch wenig bekannt: Die vielen freiwilligen Helfer*innen in Corona-Impf- und Testzentren können ihre nebenberuflichen Einnahmen als Übungsleiterfreibetrag oder als Ehrenamtspauschale steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten, macht Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin aufmerksam. Auf diese steuerliche Entlastung haben sich Bund und Länder für die Jahre 2020 und 2021 geeinigt. Ärztinnen und Ärzte,Weiterlesen