Das Jahr 2024 bringt für die Steuerpflichtigen zahlreiche Änderungen. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) hat die für Arbeitnehmer und Rentner im Steuer- und Sozialversicherungsrecht einschlägigen Änderungen zusammengestellt: 1. Grundfreibetrag Der Grundfreibetrag steigt um 696 Euro auf 11.604 Euro für Alleinstehende und auf 23.208 Euro für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner, die gemeinsam ihre Steuererklärung abgeben. Bis zu diesem Betrag bleibtWeiterlesen









