Um Photovoltaikanlagen zu fördern, wurden die Einnahmen aus dem Stromverkauf, der mit Photovoltaikanlagen produziert wurde, rückwirkend ab 01.01.2022 einkommensteuerlich steuerfrei gestellt. Für diese Photovoltaikanlagen ist kein Gewinn mehr zu ermitteln und damit sind in der Einkommensteuererklärung keine Angaben erforderlich. „Das gilt für Photovoltaikanlagen, die sich an oder auf Einfamilienhäusern sowie deren Nebengebäude befinden und dieWeiterlesen