Gute Nachrichten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch über ihre Steuererklärung 2022 die Energiepreispauschale einlösen können. Jetzt steht definitiv fest, dass die nachträglich gewährte Pauschale von 300 Euro in vielen Fällen steuerfrei bleibt. Das Bundesfinanzministerium hat dem Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) bestätigt, dass der so genannte Härteausgleich greift, wenn das Finanzamt die Energiepreispauschale festgesetzt hat undWeiterlesen