Zum 1. Januar 2023 wurde der Sparerpauschbetrag von 801 Euro auf 1.000 Euro pro Person und Jahr erhöht. Für zusammenveranlagte Ehegatten gilt nun ein Betrag von 2.000 Euro (bisher: 1.602 Euro) im Jahr. „Bis zu diesem Betrag können Steuerpflichtige Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmen“, erklärt Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Die Steuerfreistellung wirdWeiterlesen