Großer Erfolg für den BVL – Lohnsteuerhilfevereine dürfen Mitglieder mit Photovoltaikanlagen bis 30 kW (peak) bei der Einkommensteuererklärung beraten Der Bundestag hat am 02.12.2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen, was für den 16.12.2022 geplant ist. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält eine Ertragsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis 30 kW (peak) rückwirkend ab dem 01.01.2022.Weiterlesen