Der Bundesfinanzhof (BFH) hat vor kurzem zugunsten von Berufspendlern mit doppelter Haushaltsführung entschieden. Sie können die Kosten für einen nötigen Pkw-Stellplatz in ihrer Steuererklärung geltend machen – und zwar zusätzlich zu den monatlich begrenzten Unterkunftskosten für die Zweitwohnung. Damit widersprechen die obersten Finanzrichter der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung (BFH-Urteil vom 20.11.2025, Az. VI R 4/23).Weiterlesen









