Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages auf 1.200 Euro. Das hört sich gut an, entlastet alle Bürgerinnen und Bürger ebenso wie die Anhebung des Grundfreibetrages. Der Unterschied: Letzteres ist gerecht, ersteres sozial unausgewogen. Warum ist das so? Nutznießer der Werbungskostenpauschale sind diejenigen Arbeitnehmer, die gar keinen oder nur geringen tatsächlichen Aufwand für ihre Berufstätigkeit haben oder deren AufwendungenWeiterlesen