Zahlreiche Unternehmen schicken ihre Mitarbeiter derzeit wieder in Kurzarbeit. Die erleichterten Voraussetzungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld wurden bis Ende 2021 verlängert. Kurzarbeitergeld wird weiterhin gestaffelt gezahlt. Es beträgt für die ersten drei Monate 60 %, vom 4. bis 6. Monat 70 % und ab dem 7. Monat 80 % des letzten Nettogehalts. Beschäftigte mit einemWeiterlesen