Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat das Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2021 veröffentlicht. Es gilt für Ehegatten oder Lebenspartner, die beide Arbeitnehmer sind. Verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer können zwischen den Steuerklassenkombinationen III/V, IV/IV und IV/IV mit Faktor wählen. Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst nicht nur das Nettogehalt, sondern auch die Höhe der Lohnersatzleistungen.Weiterlesen