Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 17. September 2021 klargestellt, dass sowohl die festgesetzten Nachforderungs- als auch die festgesetzten Erstattungszinsen für Verzinsungszeiträume ab 1. Januar 2019 ausgesetzt werden. Steuerpflichtige müssen ab sofort keine Nachforderungszinsen mehr auf eine Steuernachzahlung entrichten. Umgekehrt erstatten die Finanzämter den Steuerpflichtigen ab sofort auch keine Steuerzinsen mehr. DieseWeiterlesen