Auch 2026 bleibt das Steuerrecht in Bewegung. Die wichtigsten Änderungen im Einkommen- steuer- und Sozialversicherungsrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner hat der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) übersichtlich zusammengetragen. 1. Höherer Grundfreibetrag Der Grundfreibetrag 2026 wird auf 12.348 Euro für Alleinstehende und auf 24.696 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare bzw. Lebenspartner angehoben. Bis zuWeiterlesen









