Wer seinen Garten oder seine Wohnung verschönern lassen möchte, kann Steuern sparen. Allerdings nur, wenn die Rechnung der beauftragten Firma nicht bar, sondern per Überweisung bezahlt wird. „Viele denken nicht daran und verschenken dadurch einen Steuerabzug“, erinnert Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). So viel Steuerabzug ist möglich Bevor der Frühjahrsputz losgeht,Weiterlesen