Für Leistungen, die in der Werkstatt eines Handwerkers erbracht werden, kann keine Steuerermäßigung gem. § 35a Abs. 3 EStG in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für eine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG ist, dass die Handwerkerleistung in einem Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird (§ 35a Abs. 4 Satz 1 EStG). Eine Leistung gilt nachWeiterlesen