Mit Urteil vom 3.9.2015 – VI R 18/14 (BStBl II 2016, 272) gewährte der BFH für Aufwendungen eines Hausnotrufsystems, das innerhalb eines „Betreuten Wohnens“ zur Verfügung gestellt wurde, eine Steuerermäßigung für haushaltnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG). Die Kosten des Hausnotrufsystems innerhalb eines „Betreuten Wohnens“ im Rahmen einer Seniorenwohneinrichtung werden auch vonWeiterlesen