Achtung: Unbedingt beim richtigen Finanzamt einreichen! Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) weist darauf hin, dass die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung für Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, rückwirkend auch noch für vergangene Jahre erfolgen kann. Diese Möglichkeit ist allerdings zeitlich begrenzt. Für das Kalenderjahr 2016 ist dies letztmalig möglich bis Donnerstag, den 31. Dezember 2020.Weiterlesen