Von 2021 an gilt für sechs Jahre ab dem 21. Kilometer eine höhere Pendlerpauschale. Für die meisten Pendler bleibt die Pauschale unverändert. Sie ist deshalb unzureichend und stellt keine realitätsnahe, sachgerechte Typisierung dar, erklärt Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine. „Es widerspricht jeder Lebenserfahrung, dass höhere Kosten erst ab dem 21. Kilometer anfallenWeiterlesen