Das Restnutzungsdauergutachten und wie alles begann… Im Jahr 2021 fällte der Bundesfinanzhof ein wegweisendes Urteil: Nachdem eine Klägerin ein Gutachten eingereicht hatte, das darlegte, dass ihre Immobilie nicht mehr über die wirtschaftliche Restnutzungsdauer von 50 Jahren verfügt, die das Finanzamt für die Berechnung der AfA (Abschreibung für Abnutzung) darlegte, forderte das Finanzamt zur Klärung einWeiterlesen