Das Restnutzungsdauergutachten und wie alles begann…
Im Jahr 2021 fällte der Bundesfinanzhof ein wegweisendes Urteil: Nachdem eine Klägerin ein Gutachten eingereicht hatte, das darlegte, dass ihre Immobilie nicht mehr über die wirtschaftliche Restnutzungsdauer von 50 Jahren verfügt, die das Finanzamt für die Berechnung der AfA (Abschreibung für Abnutzung) darlegte, forderte das Finanzamt zur Klärung ein umfangreiches Bausubstanzgutachten. Dieses zu erstellen dauert nicht nur ewig lange und ist kompliziert, es ist auch wahnsinnig teuer. Also klagte die Dame bis vor den Bundesfinanzhof und der urteilte, dass ein Steuerpflichtiger jede mögliche und nachvollziehbare Darlegungsform wählen kann, um zu beweisen, dass die vorgesehene Abschreibungsdauer von 50 Jahren verkürzt werden kann – das Restnutzungsdauer-Gutachten war geboren.
Steuerliche Vorteile von Restnutzungsdauergutachten
Was bedeutet das in Euro? Nehmen wir mal an, Sie haben eine vermietete Eigentumswohnung, Kaufpreis € 200.000,–, Baujahr 1950. Im Jahre 2012 wurde das Bad erneuert, in 2017 hat der neue Mieter neues Laminat verlegt und die Wände wurden auch mal gestrichen. Ihre AfA beträgt hier bei der herkömmlichen Abschreibungshöhe von 2% jährlich € 4.000,– (vor Abzug des Bodenanteils, den Sie nicht absetzen können).
Nutzen Sie nun in diesem Fall unser Gutachten, so erhöht die Afa sich hier auf sagenhafte 7,7%. In Euro ausgedrückt: Anstatt € 4.000,– machen Sie nun jedes Jahr € 15.400,– geltend – ein Plus von über € 11.000,–! Und das pro Jahr ab Einreichung des Gutachtens!
Notwendige Marktbereinigung…
Alsbald tummelten sich verschiedene Anbieter auf dem Markt, die teils abenteuerliche Wege wählten, um die Nutzungsdauer zu verkürzen. Von One-Pagern und abstruse, teilweise selbstüberlegte, Rechenwege lief hier alles über den Schreibtisch. Und eins war den meisten dieser seltsamen „Gutachten“ gemein: Es fehlte ihnen an der Nachvollziehbarkeit und so folgte flugs die Ablehnung durch das Finanzamt. Und wenn Sie mich fragen: Meist sogar zu Recht!
und Standardisierung!
Unter Berücksichtigung der ImmoWertV, der ImmoWertA und der AGVGA-Tabellen wurde so in Zusammenarbeit mit uns und einigen Gutachtern ein entsprechendes Gutachten entwickelt, das nachvollziehbar ist und die vermietete Immobilie verständlich, nachhaltig abbildet und aufzeigt, aus welchem Grunde eine AfA von mehr als 2% für den Steuerpflichtigen gelten muss.
Diese Ausführungen hatten Erfolg und schnell reagierte das Bundesfinanzministerium, das nachvollziehbarer Weise nicht davon begeistert war, dass etliche Steuerpflichtige teils gar keine Steuern mehr zahlen mussten: Sie setzen im Februar 2023 die Hürden für die einzureichenden Gutachten hoch. Nun mussten wieder diverse Nachweise über die Standsicherheit, die Nachnutzung und so weiter gebracht werden. Und auch an die Qualität der Gutachter wurden neue Anforderungen gestellt: Nun durften nur noch Gutachten von Gutachtern, die nach DIN 17024 zertifiziert sind (gleichzusetzen mit der öffentlichen Bestellung durch die IHK), eingereicht werden.
Auch hier konnten wir umgehend reagieren: In einer Taskforce mit unseren Partnern entwickelten wir unmittelbar ein Gutachten, das alle neuen Vorgaben abdeckte. Da unsere Partner allesamt qualifiziert sind, waren diese auch im Besitz der geforderten und notwendigen Zertifizierung nach DIN 17024.
100% Akzeptanzquote
Aktuell umfassen unsere Gutachten mehr als 50 Seiten. Die Qualität ist hoch, die Rückfrage-Rate seitens Finanzämter deutschlandweit sehr niedrig: von den mehr als 1.800 Gutachten, die wir bisher geschrieben haben, sind aktuell 15 in dem Bereich, in dem wir dem Finanzamt gegenüber Stellung beziehen müssen. Diese Stellungnahmen sind Teil unseres Servicepakets und nicht extra zu zahlen.
Das wichtigste ist aber: Wir haben bis heute eine Ablehnungsquote von 0% (in Worten: Null Prozent)!
Restnutzungsdauer vorab bequem online berechnen
Wir legen Wert darauf, dass die Abwicklung reibungslos und schnell von statten geht. Daher bieten wir eine bequeme Vorlage an, um die Daten ganz einfach einzugeben. Unter https://gutachten-afa.de können Sie bequem vom Handy aus innerhalb von weniger als 10 Minuten den Auftrag erteilen, die Nutzungsdauer zu vermindern und Ihren Afa-Satz zu erhöhen. Schneller haben Sie wahrscheinlich in so kurzer Zeit noch nie Geld verdient.
Die Rechnung für das Gutachten überweisen Sie bequem nach Zugang des Gutachtens.
Selbstverständlich können Sie sich mit unserem Online-Rechner Ihre zu erwartende Restnutzungsdauer bequem online ausrechnen. Das Ergebnis erhalten Sie sofort und müssen keine personenbezogenen Daten eingeben. Den Rechner finden Sie unter https://gutachen-afa.de/rechner
Über Gutachten AfA
Erfahrung von mehr als 1.800 erstellten Gutachten, welche erfolgreich bei Finanzämtern deutschlandweit eingereicht wurden.
Mehr Informationen unter:
● https://gutachten-afa.de
● info@gutachten-afa.de
● 089/21528680 (Telefon & WhatsApp)
Lohnsteuerhilfevereine beraten für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag, erstellen die Einkommensteuererklärung und überprüfen den Einkommensteuerbescheid.
Jetzt Steuererklärung online machen lassen! https://llotse.de/