Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet in der Regel am 31. Juli – also sieben Monate nach Jahresende. Steuer-Profis haben länger Zeit.
Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, hat in der Regel bis zum 31. Juli Zeit, die Formulare beim Finanzamt einzureichen.
Wenn Sie sich nun fragen, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind oder nicht – wir haben die Antwort. Alles zur sogenannten Veranlagungspflicht können Sie in unserem Artikel Wer muss eine Steuererklärung abgeben? nachlesen.
Ist die Abgabefrist immer am 31. Juli?
In der Regel muss die Steuererklärung jedes Jahr bis zum 31. Juli beim Finanzamt sein – also immer sieben Monate nach dem abgelaufenem Kalenderjahr.
Unser Video gibt Ihnen einen schnellen Überblick zum Thema Abgabefrist:
(… in Bearbeitung)
Gilt die Abgabefrist 31. Juli für alle?
Nein, kümmert sich ein/e Steuerberater/in oder ein Lohnsteuerhilfeverein, wie wir, um Ihre Steuererklärung, verlängert sich die Abgabefrist automatisch. Der Abgabetermin für die Steuer-Profis ist in der Regel Ende Februar des übernächsten Jahres.
Und wer die Steuererklärung freiwillig abgibt, ist nicht an die üblichen Abgabefristen gebunden – die Steuererklärung kann bis zu vier Jahre rückwirkend abgegeben werden. Aber wie gesagt: Diese Regelung gilt nur für Steuerzahler/innen, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, die Steuererklärung aber freiwillig abgeben möchten.
Was passiert, wenn ich den Steuerstichtag verpasse?
Nehmen wir an, Sie haben die Abgabefrist für die Steuererklärung verpasst. Das Finanzamt wird jetzt einen sogenannten Verspätungszuschlag festsetzen. Bis 2019 lag es im Ermessen des Finanzamts, ob es den Zuschlag festsetzt oder nicht – das ist nun nicht mehr so. Heute gilt, dass für Einkommensteuererklärungen, die nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres beziehungsweise nach dem Besteuerungszeitpunkt abgegeben werden, zwingend ein Verspätungszuschlag vom Finanzamt festgesetzt werden muss. Nur innerhalb dieser 14 Monate bleibt es bei einer Ermessensentscheidung. Das heißt: Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen, muss es aber nicht.
FAQs
Übrigens
Ein Verspätungszuschlag greift auch automatisch bei Steuererklärungen, die vom Finanzamt vorab angefordert und nicht innerhalb der gesetzten Frist abgegeben werden.
Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?
Seit 2019 ist die Höhe des Verspätungszuschlags gesetzlich festgelegt und beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro verspätetem Monat. Maximal werden 25.000 Euro Verspätungszuschlag fällig. Der Verspätungszuschlag wird automatisch im Steuerbescheid zur Steuerschuld hinzugerechnet oder von einer Steuererstattung abgezogen.
Es gibt weitere Möglichkeiten, wie das Finanzamt eine verspätete Abgabe sanktionieren kann. Dazu gehören zum Beispiel das Zwangsgeld und die Ersatzzwanghaft, Zinsen sowie die Steuerschätzung.