Die reguläre Frist für die Einreichung der Steuererklärung liegt normalerweise am 31. Juli, was sieben Monate nach dem Ende des Steuerjahres entspricht. Steuerexperten genießen jedoch eine längere Frist. Gegenwärtig herrscht jedoch ohnehin eine Ausnahme.
Wer gesetzlich dazu verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, muss dies in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres tun. Anders ausgedrückt: Nach Ablauf des Steuerjahres bleiben sieben Monate Zeit, um die Steuererklärung einzureichen.
Wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, haben Sie die Möglichkeit, dies freiwillig innerhalb von vier Jahren zu tun, um eventuell eine Steuerrückerstattung zu erhalten. Das bedeutet, dass Sie bis Ende 2024 die Steuererklärungen für die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 beim Finanzamt einreichen können.
Ist die Abgabefrist immer am 31. Juli?
In der Regel müssen Steuererklärungen seit 2019 jedes Jahr bis zum 31. Juli beim Finanzamt eingereicht werden – das entspricht immer sieben Monaten nach dem jeweiligen Veranlagungszeitraum. Der Veranlagungszeitraum ist das Jahr, für das die Steuererklärung erstellt wird, beispielsweise vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Bis 2019 war der Stichtag für die Steuerabgabe traditionell der 31. Mai.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde den Steuerpflichtigen eine Fristverlängerung gewährt: Bis zum 31. Oktober 2022 hatten sie Zeit, ihre Steuererklärung für das Jahr 2021 beim Finanzamt einzureichen. Mit dem “Vierten Corona-Steuerhilfegesetz” beschloss die Regierung außerdem Verlängerungen für die folgenden Jahre: Die Steuererklärung für 2022 musste bis zum 30. September 2023 beim Finanzamt eingegangen sein, und die Steuererklärung für 2023 bis zum 31. August 2024. Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 endet hingegen wieder wie gewohnt am 31. Juli 2025.
Abgabefrist für die Steuererklärung 2023
Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung für das Jahr 2023 läuft am 31. August 2024 ab. Da dieser Tag jedoch auf einen Samstag fällt, muss die Steuererklärung für 2023 erst am Montag, dem 2. September 2024, beim Finanzamt eingegangen sein.
Was ist, wenn die Abgabefrist am Wochenende endet?
Wenn der Steuerstichtag auf einen Samstag oder Sonntag fällt, wird er auf den darauf folgenden Montag verschoben. Ein Beispiel hierfür war der 30. September 2023, der auf einen Samstag fiel und die Abgabefrist für die Steuererklärung 2022 auf den 2. Oktober 2023 verschob. Dieses Jahr tritt dasselbe Phänomen auf, wenn die Steuererklärung 2023 bis zum 31. August 2024 beim Finanzamt eingereicht werden soll. Da auch der 31. August 2024 auf einen Samstag fällt, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag, nämlich Montag, den 2. September 2024.
Gilt die Abgabefrist 31. Juli für alle?
Nein, sofern ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein wie wir Ihre Steuererklärung bearbeitet, wird die Frist automatisch verlängert. In der Regel endet die Abgabefrist für Steuerexperten Ende Februar des übernächsten Jahres.
Jedoch greift auch hier das vierte Corona-Steuerhilfegesetz: Die Abgabefrist für Steuererklärungen durch einen Steuerexperten wurde für das Jahr 2021 bis zum 31. August 2023, für 2022 bis zum 31. Juli 2024, für 2023 bis zum 31. Mai 2025 (ein Samstag!) und für 2024 bis zum 30. April 2026 verlängert.
Für diejenigen, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, gelten nicht die üblichen Fristen. Diese können bis zu vier Jahre rückwirkend eingereicht werden. So muss beispielsweise die Steuererklärung für das Jahr 2020 erst bis zum 31. Dezember 2024 um 24 Uhr beim Finanzamt eingehen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass diese Regelung ausschließlich für Steuerzahler gilt, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, jedoch freiwillig ihre Steuererklärung einreichen möchten.
Wie kann ich die Frist verlängern?
Seit 2019 gestaltet es sich erheblich herausfordernder, beim Finanzamt persönlich um eine Fristverlängerung anzusuchen. Die Implementierung eines neuen Gesetzes hat die Bedingungen für eine Fristverlängerung verschärft, sodass diese nur noch in besonderen Fällen möglich ist, beispielsweise wenn der Steuerpflichtige die Abgabe aufgrund unverschuldeter Umstände versäumt hat, wie etwa eine längere schwerwiegende Krankheit. Darüber hinaus ist es grundsätzlich erforderlich, das Finanzamt schriftlich um eine Fristverlängerung zu ersuchen.
Was passiert, wenn ich den Steuerstichtag verpasse?
Angenommen, Sie haben die Frist für die Einreichung Ihrer Steuererklärung versäumt. Das Finanzamt wird nun automatisch einen Verspätungszuschlag verhängen. Bis 2019 lag es im Ermessen des Finanzamts, ob ein solcher Zuschlag erhoben wurde oder nicht – das ist nun nicht mehr der Fall. Heutzutage gilt, dass für Einkommensteuererklärungen, die nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres oder nach dem Besteuerungszeitpunkt eingereicht werden, ein Verspätungszuschlag vom Finanzamt verlangt werden muss. Nur innerhalb dieser 14 Monate besteht noch Spielraum für eine Ermessensentscheidung. Das bedeutet, das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag verhängen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Wenn Sie beispielsweise regelmäßig zu spät einreichen und eine beträchtliche Steuernachzahlung fällig ist, wird das Finanzamt strenger sein als bei einem pflichtbewussten Steuerzahler mit einer geringen Nachzahlung.
ÜBRIGENS:
Ein Verspätungszuschlag wird automatisch erhoben, wenn Steuererklärungen vom Finanzamt vorzeitig angefordert werden und nicht innerhalb der vorgegebenen Frist eingereicht werden.
Das Finanzamt kann jedoch die Verpflichtung zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags nach Ablauf von 14 Monaten nach dem Ende des Kalenderjahres umgehen, indem es beispielsweise eine rückwirkende Fristverlängerung gewährt, die Steuerfestsetzung auf null Euro oder einen negativen Betrag lautet oder es sich um einen Erstattungsfall handelt. In solchen Situationen behält das Finanzamt weiterhin Ermessensspielraum.
ÜBRIGENS:
Die Entscheidungsbefugnis des Finanzamts über die Festsetzung eines Verspätungszuschlags wurde gemäß dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz wie folgt verlängert:
- Für die Besteuerungszeiträume 2020 und 2021 um sechs Monate,
- für den Besteuerungszeitraum 2022 um fünf Monate,
- für den Besteuerungszeitraum 2023 um drei Monate, und
- für den Besteuerungszeitraum 2024 um zwei Monate.
Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?
Seit 2019 gilt eine gesetzlich festgelegte Regelung für den Verspätungszuschlag, der sich auf 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer beläuft. Dieser Zuschlag beträgt jedoch mindestens 25 Euro pro Monat, in dem die Zahlung verspätet erfolgt. Der maximale Betrag für den Verspätungszuschlag beträgt 25.000 Euro. Dieser Zuschlag wird automatisch im Steuerbescheid zur Steuerschuld addiert oder von einer Steuererstattung abgezogen.
ÜBRIGENS:
Das Finanzamt hat verschiedene Optionen zur Sanktionierung einer verspäteten Abgabe. Diese umfassen unter anderem die Verhängung von Zwangsgeld und Ersatzzwangshaft sowie die Berechnung von Zinsen und die Durchführung einer Steuerschätzung.
Welche Fristen galten früher?
Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung 2017 beim Finanzamt lief bis zum 31. Mai 2018. Fachleute im Steuerwesen hatten bis zum 31. Dezember 2018 Zeit. Früher hatten Finanzbeamte die Befugnis, eigenständig zu entscheiden, ob und in welcher Höhe ein Verspätungszuschlag erhoben wurde.