Haben Sie die Frist zur Einreichung Ihrer Steuererklärung verpasst und müssen diese nun verspätet abgeben? In diesem Fall ist es wichtig zu wissen, mit welchen Strafen Sie möglicherweise konfrontiert werden könnten und welche Maßnahmen Ihnen in dieser Situation helfen können. Finden Sie hier Informationen dazu
Viele Bürgerinnen und Bürger haben einen entscheidenden Termin im Blick: das Einreichen ihrer Steuererklärung. Ursprünglich war der Stichtag für die Einkommensteuererklärung der 31. Juli, bis diese Frist aufgrund der Pandemie verschoben wurde.
In Bezug auf die Steuererklärung 2022 wurde der neue Stichtag auf den 2. Oktober 2023 festgelegt. Wenn jedoch ein Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung der Steuererklärung 2022 beauftragt wird, verlängert sich die Frist auf den 31. Juli 2024. Auch für die kommenden Jahre wurden die Abgabefristen angepasst.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Bis wann muss die Steuererklärung eingereicht werden?
Die Fristverlängerung
Möchten Sie Ihre Steuererklärung zu einem späteren Zeitpunkt einreichen? Eine Gesetzesänderung hat seit 2019 die Beantragung einer Fristverlängerung erheblich erschwert. Finanzbeamte gewähren nun nur noch in Ausnahmefällen eine Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung, und zwar nur dann, wenn der Steuerpflichtige die Abgabe ohne eigenes Verschulden versäumt hat.
Falls dies auf Sie zutrifft, sollten Sie unbedingt schriftlich beim Finanzamt um eine Fristverlängerung bitten. Im Falle der Zustimmung des Finanzamts erhalten Sie einen neuen Termin zur Einreichung der Steuererklärung, den Sie unbedingt einhalten sollten. Wir von Lohnlotse e.V. gehen davon aus, dass das Finanzamt im Falle einer Fristverlängerung den neuen Stichtag auf den 30. November festsetzt. Es liegen jedoch noch keine offiziellen Informationen dazu aus der Finanzverwaltung vor.
UNSER TIPP:
Falls Sie feststellen, dass es Ihnen unmöglich ist, die vorgesehene Frist für die Einreichung Ihrer Steuererklärung einzuhalten, könnte es von Vorteil sein, professionelle Unterstützung zu suchen. Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihre Steuererklärung von einer Steuerberaterin oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen zu lassen, sollte diese bis zum nächsten Jahr – genau sieben Monate später – beim Finanzamt vorliegen. Dies gilt, ohne dass eine Fristverlängerung gewährt wird.
Der Verspätungszuschlag
Sie haben die Frist für die Einreichung Ihrer Steuererklärung, oder die neu festgelegte Frist nach einer Verlängerung, versäumt? Infolge einer Gesetzesänderung kann das Finanzamt nun einen Verspätungszuschlag erheben, der beträchtliche Kosten verursachen kann.
Jedoch gibt es einen Hoffnungsschimmer: Wenn Sie eine Steuerrückerstattung erwarten, neigen die Finanzbeamten in der Regel dazu, bei Verspätungszuschlägen ein Auge zuzudrücken. Das Finanzamt ist zwar befugt, einen solchen Zuschlag festzusetzen, es besteht jedoch keine zwingende Verpflichtung dazu. Die Entscheidung über einen Verspätungszuschlag liegt im Ermessen des Finanzamts.
Dies gilt auch dann, wenn Sie Steuern nachzahlen müssen. Auch in diesem Fall entscheidet das Finanzamt nach eigenem Ermessen, ob nach der versäumten Frist ein Verspätungszuschlag anfällt oder nicht. Es sei denn, es liegt eine Ausnahme vor: Wenn Sie die Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres einreichen, wird automatisch und ohne Ausnahme ein Verspätungszuschlag festgesetzt.
ÜBRIGENS:
Wenn Sie sich darüber Gedanken machen, was der Ausdruck “nach Ablauf des Besteuerungsjahres” bedeutet, möchten wir Ihnen dies anhand eines Beispiels näher erläutern:
Alle Einnahmen und Ausgaben, die Sie im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hatten, sind relevant für die Steuererklärung 2022. Dieser Zeitraum wird als das sogenannte Besteuerungsjahr bezeichnet. Falls Sie die Steuererklärung für 2022 nicht bis zum 1. März 2024 einreichen, wird automatisch ein Verspätungszuschlag fällig.
Höhe des Verspätungszuschlags
Früher hatten die Beamten die Befugnis, eigenständig den Verspätungszuschlag zu bestimmen. Seit 2019 ist jedoch gesetzlich festgelegt, dass der Verspätungszuschlag festen Regeln unterliegt.
Gemäß den aktuellen Bestimmungen beläuft sich der Verspätungszuschlag auf 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer. Dabei beträgt die Mindestsumme jedoch 25 Euro pro verspätetem Monat. Der Höchstbetrag für den Verspätungszuschlag liegt bei 25.000 Euro.
Ein Beispiel: Ein Beispiel: Thomas muss voraussichtlich 300 Euro Steuern nachzahlen. Er zögert deshalb die Abgabe seiner Steuererklärung immer weiter hinaus. Als er sich letztlich dazu durch ringt, ist es leider deutlich zu spät und es wird automatisch der Verspätungszuschlag fällig.
Da Thomas mindestens 25 Euro pro verspätetem Monat zahlen muss, werden ihm für drei verspätete Monate insgesamt 75 Euro Verspätungszuschlag berechnet. Damit steigt seine Steuernachzahlung von 300 Euro auf 375 Euro.
Der Verspätungszuschlag wird im Steuerbescheid automatisch zu einer Steuerschuld hinzugerechnet oder von einer Steuererstattung abgezogen.
ÜBRIGENS:
Der Verspätungszuschlag unterscheidet sich grundlegend vom Säumniszuschlag. Gemäß den Angaben in diesem Artikel kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag für eine verspätet abgegebene Steuererklärung erheben. Im Gegensatz dazu entsteht ein Säumniszuschlag, wenn Sie Ihre Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt zu spät erfüllen, das heißt, wenn Sie Ihre Zahlungen verspätet leisten. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass das Finanzamt den Säumniszuschlag zwingend geltend machen muss, da dieser fest im Gesetz verankert ist. Im Fall des Verspätungszuschlags hingegen verfügt das Finanzamt über einen gewissen Ermessensspielraum.
Das Zwangsgeld
Das Finanzamt verfügt über zusätzliche Instrumente, die es anwenden kann, wenn beispielsweise eine Steuererklärung verspätet eingereicht wird oder überhaupt nicht erfolgt. Neben dem Verspätungszuschlag stehen dem Finanzamt weitere Maßnahmen zur Verfügung.
Die Steuerschätzung
Wenn trotz sämtlicher Warnungen des Finanzamts keine Maßnahmen ergriffen wurden und die Steuererklärung weiterhin ausstehend ist, wird als letztes Mittel das Finanzamt die Besteuerungsgrundlage schätzen und einen entsprechenden Steuerbescheid erlassen.