Deutlich mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner können künftig ihre Steuererklärung kostengünstig von Profis erstellen lassen. Ab September 2026 dürfen Lohnsteuerhilfevereine auch diejenigen steuerlich beraten, deren Nebeneinkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen die bisher zulässige Grenze überschritten haben.
„Diese Hürde ist passé. Wie viel Geld mit der Vermietung neben dem Gehalt, der Rente oder Pension erzielt wird, spielt keine Rolle mehr“, begrüßt Jana Bauer, Geschäftsführerin des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL), die erweiterte Beratungsbefugnis durch die neuen Regeln im Steuerberatungsgesetz.
Begrenzung für Einnahmen aus der Vermietung aufgehoben
Bislang galt eine starre Grenze für Nebeneinkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften – zu denen beispielsweise auch Kryptogewinne gehören. Lohnsteuerhilfevereine durften nur beraten, wenn diese Einnahmen insgesamt nicht mehr als 18.000 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 36.000 Euro (Zusammenveranlagung) im Jahr betrugen.
„In der Vergangenheit mussten Lohnsteuerhilfevereine oft Mitglieder, insbesondere in Ballungsgebieten, abweisen, weil ihre Einnahmen allein durch die Vermietung einer einzigen Wohnung zu hoch waren“, erklärt Bauer. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zählen nicht nur die Kaltmiete, sondern auch umgelegte Betriebs- und Nebenkosten zu den angerechneten Einnahmen (BFH, Az. IX R 69/98).
Diese Einnahmegrenzen entfallen nun! Ab September können sich Berufstätige und Pensionäre unabhängig von der Höhe ihrer Mieteinnahmen von Lohnsteuerhilfevereinen beraten lassen. Weiterhin ausgeschlossen bleibt jedoch die Beratung bei selbständigen Nebentätigkeiten. Ausnahmen gelten lediglich für ehrenamtliche Tätigkeiten oder Einnahmen als Übungsleiter bis zur Höhe des Steuerfreibetrags.
Beratung für sozial gestaffelte Mitgliedsbeiträge
Das Bundesministerium der Finanzen schätzt, dass von dieser Vereinfachung zusätzlich rund 35.500 Steuerpflichtige profitieren werden. Gerade bei Mieteinnahmen, privaten Verkäufen einer Immobilie oder Kryptogewinnen gelten komplexe steuerliche Regeln. Übernimmt ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung, sind die Kosten moderat. Die Vereine dürfen nicht gewinnorientiert arbeiten. Zudem ist der jährliche Mitgliedsbeitrag sozial gestaffelt und beträgt in der Regel zwischen 50 und 400 Euro.
Damit sind für das gesamte Jahr steuerliche Beratung und zahlreiche weitere Leistungen abgedeckt – seien es Tipps zum Steuern sparen, zur optimalen Steuerklasse oder zur Riester-Zulage. Zudem wird der Steuerbescheid geprüft und wenn nötig, Einspruch eingelegt.
Lohnsteuerhilfevereine beraten für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag, erstellen die Einkommensteuererklärung und überprüfen den Einkommensteuerbescheid.
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