Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wurde für die Jahre 2021 bis 2026 die Entfernungspauschale für längere Strecken – von 30 auf 35 Cent (bzw. 38 Cent ab 2024) ab dem 21. Kilometer – erhöht. „Geringverdiener mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags (Alleinstehende 9.744 Euro / Verheiratete bzw. VerpartnerteWeiterlesen